Wir suchen eine(n) MitarbeiterIn in der Finanzverwaltung.
Arbeitsbeginn: ehestmöglich
Die wöchentliche Arbeitszeit ist mit 40 Stunden vorgesehen.
Die Aufnahme erfolgt vorerst befristet auf 1
Jahr und wird bei
zufriedenstellender Arbeitsleistung unbefristet verlängert.
Die
Anstellung und Entlohnung erfolgt gemäß NÖ. Gemeindevertragsbedienstetengesetz
1976, LGBL. 2420 in der derzeit geltenden Fassung.
Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung_Finanzverwaltung_2024